Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Informationen zur Nachhaltigkeit

Vorbemerkung

Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in Investmentprozessen und Anlageberatung zu berichten, sowie Transparenz über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu geben.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und Anlageberatung (Artikel 3)

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Die Fürstlich Castell’sche Bank hat einen grundlegenden Ansatz zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert. Wir sind bestrebt, nur Finanzprodukte in das Anlageuniversum aufzunehmen, für die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken erwartet werden.

Übergreifend wenden wir daher für Kundinnen und Kunden der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung einen konsistenten Ausschlussansatz an, anhand dessen wir Nachhaltigkeitsrisiken bewerten. Bei der Produktauswahl von Fremdprodukten gilt, dass auf Basis eines Screenings der Einzelwerte mindestens 80 % des Produktes konform hinsichtlich der Ausschlusskriterien sein müssen. Folgende Ausschlusskriterien wenden wir sowohl in der Anlage- und Vermögensverwaltung als auch in der Vermögensberatung an:

  • Kohle (Abbau & Handel, Verstromung) > 10 % Umsatz
  • Abbau von Ölsand > 5 % Umsatz
  • Arktische Bohrungen > 5 % Umsatz
  • Hydraulic Fracturing (Fracking) von Öl/Erdgas > 5 %
  • Rüstungsgüter > 5 %** (geächtete Waffen > 0 %)***
  • Bestätigte Verstöße gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
    • Schutz der internationalen Menschenrechte
    • Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
    • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
    • Beseitigung von Zwangsarbeit
    • Abschaffung der Kinderarbeit
    • Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
    • Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
    • Förderung größeren Umweltbewusstseins
    • Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
    • Eintreten gegen alle Arten von Korruption
  • Staatsemittenten: Unzureichendes Scoring („not free“) nach dem Freedom House Index

**Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb

***Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vermögensverwaltung

Unsere Anlagestrategien sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Soweit im Rahmen des Vermögens- und Fondsmanagements der Fürstlich Castell‘schen Bank Anlagestrategien eingesetzt werden, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination davon) bewerben und die Erfüllung dieser Merkmale anstreben, werden alle Finanzinstrumente gemäß bankinterner Vorgaben hinsichtlich kontroverser und klimaschädlicher Geschäftspraktiken analysiert. Grundlage bilden die oben genannten definierten Ausschlusskriterien, die durch einen Sektor- und Wertefilterprozess umgesetzt werden. Dabei gilt die Anwendung der Ausschlusskriterien sowohl für Einzelwerte als auch Werte (Aktien/Anleihen) in einem Portfolio (z. B. bei Investmentfonds). Für Werte in einem Portfolio gilt, dass das Produkt im Rahmen dieser Prüfung eine positive Mindestquote von insgesamt 80 % erreichen muss, um unserer Anlagestrategie zu entsprechen. Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben. Die Anlagestrategien im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses der Fürstlich Castell‘schen Bank sind jedoch – insbesondere auch durch die Beachtung der Ausschlusskriterien – darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Unser Schulungs- und Weiterbildungskonzept befähigt die Beraterinnen und Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können.

Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen

Die Einhaltung organisatorischer Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überprüft. So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen durch das Vermögens- und Fondsmanagement berücksichtigt werden.

Information über die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit in Investmentprozessen und Anlageberatung (Artikel 4)

Zusammenfassung

Die Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG (LEI: 529900WQ56SLB1IPWX73), im Folgenden als Fürstlich Castell'sche Bank bezeichnet, berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Die Fürstlich Castell'sche Bank hat sich freiwillig dafür entschieden, über die verpflichtenden sowie über freiwillig ausgewählte nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (Principle Adverse Impacts oder PAIs) zu berichten, soweit eine Datengrundlage für die jeweiligen Indikatoren zur Verfügung steht. Am 31. März 2023 hat die Geschäftsleitung der Fürslich Castell´schen Bank ihre Strategien zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen formal verabschiedet. Dabei sollen bestimmte kontroverse Geschäftsfelder über sogenannte Mindestausschlüsse begrenzt oder ausgeschlossen werden sowie im weiteren Verlauf ein Monitoring der Principal Adverse Impacts aufgebaut werden. Die Mindestausschlüsse sollen sich dabei, soweit möglich, auf direkte sowie indirekte Investitionen beziehen, wobei die Einflussnahme durch die Fürstlich Castell´sche Bank bei indirekten Investitionen geringer ausfällt. Der Prozess zur Achtung der Mindestausschlüsse wird im Abschnitt: „Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ genauer erläutert.

Weiterhin legt die Fürstlich Castell'sche Bank Informationen über ihre direkten und indirekten Investitionen zu den folgenden Indikatoren offen:

  • verpflichtende Indikatoren für die Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird inklusive
    • Klimaindikatoren und anderen Umweltbezogenen Indikatoren
    • Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • verpflichtende Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Organisationen
  • freiwillig gewählte Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Eine Offenlegung von Indikatoren für Investitionen in Immobilien erfolgt nicht, da die Fürstlich Castell'sche Bank momentan keine direkten oder indirekten Investitionsentscheidungen in Immobilien vornimmt. Bestehende Investitionen in Immobilien verwaltet die Fürstlich Castell'sche Bank nur in geringem Umfang aus Restbeständen von Immobilienfonds und dem Übertrag von Immobilienfonds, die am Markt derzeit nicht veräußert werden können.

Weitere Informationen zur Datenbeschaffung und zur Datenverarbeitung werden im Abschnitt: „Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ erläutert.

Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige AuswirkungenMessgrößeAuswirkungen 2022Auswirkungen 2021Erläuterung (Datenabdeckung)Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Treibhausgasemissionen1. THG-EmissionenScope-1-Treibhaus-gasemissionen in Tonnen CO2 pro Million EUR Unternehmenswert inklusive Cash (EVIC)3.208,98Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,13 % vor.Die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ können indirekt negative Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität reduzieren. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
Scope-2-Treibhaus-gasemissionen in Tonnen CO2 pro Million EUR Unternehmenswert inklusive Cash (EVIC)1.131,72Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,13 % vor.Die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ können indirekt negative Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität reduzieren. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
Scope-3-Treibhaus-gasemissionen in Tonnen CO2 pro Million EUR Unternehmenswert inklusive Cash (EVIC)80.531,78Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,13 % vor.Die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ können indirekt negative Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität reduzieren. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
THG-Emissionen insgesamt in Tonnen CO2 pro Million EUR Unternehmenswert inklusive Cash (EVIC)84.872,48Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,13 % vor.Die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ können indirekt negative Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität reduzieren. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
2. CO2-FußabdruckCO2-Fußabdruck in Tonnen CO2 pro Million EUR Unternehmenswert inklusive Cash (EVIC)678,69Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,13 % vor. Momentan wird eine Analyse aufgebaut, mit der detailliert herausgearbeitet werden kann, welche Einzelwerte und Sektoren die Treiber des Indikators sind. Dabei wird auch untersucht, wie die Treiber auf direkte und indirekte Investitionen verteilt sind.Die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ können indirekt negative Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität reduzieren. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wirdTHG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird (Scope 1+2+3 Emissionen in EUR)1.465,21Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,16 % vor.Die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ können indirekt negative Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität reduzieren. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sindAnteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind9,01 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,14 % vor. Dieser Indikator steht im Zusammenhang mit den implementierten Ausschlusskriterien zum Umsatz mit Kohle, Ölsanden und Fracking. Jedoch sind die Ausschlusskriterien nicht exakt übereinstimmend mit der Methodologie, die ISS ESG verwendet, um Unternehmen zu identifizieren, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind.Durch die Implementierung der Mindestausschlusskriterien: „Kohle (Abbau & Handel, Verstomung), Abbau von Ölsand, Arkitsche Bohrungen, Hydraulic fracturting (Fracking)“ werden Engagements in Unternehmen, die im Bereich fossile Brennstoffe tätig sind reduziert.
5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren EnergiequellenAnteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten EnergiequellenSiehe untenstehende TabelleSiehe untenstehende TabelleFür diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können.
6. Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven SektorenEnergieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven SektorenSiehe untenstehende TabelleFür die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 14,30 % vor. Für diesen Indikator ist aufgrund der niedrigen Datenabdeckung keine ausführliche Analyse der Daten möglich, auf denen die dargestellten Auswirkungn basieren. Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können. Weiterhin versucht die Fürstlich Castell´sche Bank, die Datenabdeckung für diesen Indikator durch einen Austausch mit unserem Datenanbieter ISS ESG weiter voranzutreiben.
Biodiversität7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirkenAnteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken0,02 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,14 % vor. Aufgrund der sehr niedrigen Auswirkungen des Indikators wurden keine weiteren Analysen über mögliche Treiber der Auswirkungen vorgenommen.Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können.
Wasser8. Emissionen in WasserTonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt0,05Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 5,72 % vor. Für diesen Indikator ist aufgrund der niedrigen Datenabdeckung keine ausführliche Analyse der Daten möglich, auf denen die dargestellte Auswirkung basiert. Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können. Weiterhin versucht die Fürstlich Castell´sche Bank, die Datenabdeckung für diesen Indikator durch einen Austausch mit unserem Datenanbieter ISS ESG weiter voranzutreiben.
Abfall9. Anteil gefährlicher und radioaktiver AbfälleTonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt23,63Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 16,20 % vor. Für diesen Indikator ist Aufgrund der niedrigen Datenabdeckung keine ausführliche Analyse der Daten möglich, auf denen die dargestellte Auswirkung basiert. Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können. Weiterhin versucht die Fürstlich Castell´sche Bank, die Datenabdeckung für diesen Indikator durch einen Austausch mit unserem Datenanbieter ISS ESG weiter voranzutreiben.

Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen

Aufschlüsselung der Anteile des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren EnergiequellenAuswirkungen 2022Erläuterung (Datenabdeckung)
CR Rohstoff - Energie Kohle/nukleare/unklare Energieträger46,57 %45,29 %
Energieverbrauch aus nicht-erneuerbarer Energie58,26 %24,80 %
Energieerzeugung von nicht-erneuerbarer Energie0,03 %92,25 %

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren:

Intensität des EnergieverbrauchsAuswirkungen 2022Erläuterung
Land- und Forstwirtschaft und Fischerei0,151347siehe Indikator 6
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1,358934siehe Indikator 6
Verarbeitendes Gewerbe0,548388siehe Indikator 6
Energieversorgung1,864907siehe Indikator 6
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen0,210264siehe Indikator 6
Baugewerbe0,101724siehe Indikator 6
Handel, Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen1,083774siehe Indikator 6
Verkehr und Lagerei0,419907siehe Indikator 6
Grundstücks und Wohnungswesen0,020235siehe Indikator 6

Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige AuswirkungenMessgrößeAuswirkungen 2022Auswirkungen 2021Erläuterung (Datenabdeckung)Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Soziales und Beschäftigung10. Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale UnternehmenAnteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren1,89 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,14 % vor. Für diesen Indikator wurde analysiert, ob die aufgetretenen UNGC-Verstöße aus den indirekten Investitionen stammen und somit keinen Verstoß gegen die gesetzten Ausschlusskriterien darstellen müssen. Die Analyse ergab, dass die Verstöße in den indirekten Investitionen enthalten waren.Durch die Implementierung des Mindestausschlusskriteriums: „Bestätigter Verstoß gegen UN Global Compact Prinzipien“ sollen Engagements mit bestätigten Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze ausgeschlossen werden. Dennoch ist es möglich, dass ein geringer Anteil von Verstößen in den Investitionen enthalten sein kann, da sich die Verstöße für indirekte Investitionen nicht komplett ausschließen lassen. Der Mindestausschluss wird auch zukünftig angewendet.
11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale UnternehmenAnteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Richtlinien zur Überwachung der Einhaltung der UNGC- Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder keine Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze und OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingerichtet haben12,56 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 94,07 % vor. Für diesen Indikator weicht die Erhebung des Datenpunkts, der zur Steuerung eingesetzt wird, von der des PAI-Datenpunktes von ISS ESG ab. Desweiteren hat die Analyse der ISS Daten ergeben, dass die Auswirkung durch indirekte Investitionen getrieben wird,Durch die Implementierung des Mindestausschlusskriteriums: „Bestätigter Verstoß gegen UN Global Compact Prinzipien“ sollen Engagements mit bestätigten Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze ausgeschlossen werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Investmentprozesses weitere Corporate Governance Faktoren bewertet. Dennoch ist es möglich, dass ein geringer Anteil von Verstößen in den Investitionen enthalten sein kann, da sich die Verstöße für indirekte Investitionen nicht komplett ausschließen lassen. Weitere Maßnahmen und Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft.
12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches VerdienstgefälleDurchschnittliches unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bei den Unternehmen, in die investiert wird3,60 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 7,72 % vor. Für diesen Indikator ist aufgrund der niedrigen Datenabdeckung keine ausführliche Analyse der Daten möglich, auf denen die dargestellte Auswirkung basiert. Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können. Weiterhin versucht die Fürstlich Castell´sche Bank, die Datenabdeckung für diesen Indikator durch einen Austausch mit unserem Datenanbieter ISS ESG weiter voranzutreiben.
13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und KontrollorganenDurchschnittliches Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen der Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als Prozentsatz aller Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane33,60 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 49,67 % vor. Für diesen Indikator ist aufgrund der niedrigen Datenabdeckung keine ausführliche Analyse der Daten möglich, auf denen die dargestellte Auswirkung basiert. Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren ob und wenn ja welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können. Weiterhin versucht die Fürstlich Castell´sche Bank die Datenabdeckung für diesen Indikator durch einen Austausch mit unserem Datenanbieter ISS ESG weiter voranzutreiben.
14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind0,00 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 99,15 % vor. Aufgrund der nicht vorhandenen Investitionen in Unternehmen mit Engagement in umstrittene Waffen, wurde keine weitere Analyse über mögliche Treiber vorgenommen.Durch die Implementierung des Mindestausschlusskriteriums: „geächtete Waffensysteme“ sollen Engagements in umstrittene Waffen ausgeschlossen werden.
Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige AuswirkungenMessgrößeAuswirkungen 2022Auswirkungen 2021Erläuterung (Datenabdeckung)Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Umwelt15. THG-EmissionsintensitätTHG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird in Tonnen CO2 pro Mio. EUR GDP297,9Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 93,97 % vor.Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können.
Soziales16. Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßenAnzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird)*0,25 *²; ­ 0,89% *²Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 93,97 % vor. Die Steuerung des Indikators wird anhand der Klassifizierung „not free“ des Freedom House Indexes vorgenommen. Dies stellt eine Abweichung von der ISS ESG Erhebungsmethode für Versöße dar. Für die investierten Länder, die nach der ISS ESG Erhebungsmethode Verstöße dargestellt haben, konnte jedoch sichergestellt werden, dass keine dieser Länder als „not free“ klassifiziert wurden.Durch die Implementierung des Mindestausschlusskriterums: „Klassifizierung als „not free“ gem. Freedom House Index“ werden negative Auswirkungen auf den Anteil von Ländern, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen, reduziert. Weitere Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes ausgearbeitet.

*Aktualisiert am 18.12.2023: Berichtigung der "Messgröße" aufgrund eines Erfassungsfehlers

*² Aktualisierung am 18.12.2023: Berichtigung der "Auswirkungen 2022" aufgrund einer Datenerfassungsfehlers. Werte gemäß Berechnung nach (EU) 2019/2088 Art. 6 Abs. 3

Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige AuswirkungenMessgrößeAuswirkungen 2022Auswirkungen 2021Erläuterung (Datenabdeckung)Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Emissionen 4. Investition in Unternehmen ohne Initativen zur Verringerung der CO2-EmissionenAnteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Sinne des Übereinkommens von Paris umsetzen7,38 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 50,74 % vor. Dieser Indikator steht im Zusammenhang mit den Indikatoren der PAI-Gruppe „Treibhausgasemissionen". Ein möglichst geringer Anteil in Investitionen in Unternehmen, die keine Reduktionsinitiativen verfolgen, kann geeignet sein, um die Emissionsindikatoren positiv zu beeinflussen.Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren ob und wenn ja welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können. Weiterhin versucht die Fürstlich Castell´sche Bank die Datenabdeckung für diesen Indikator durch einen Austausch mit unserem Datenanbieter ISS ESG weiter voranzutreiben.
Soziales und Beschäftigung4. Kein Verhaltenscodex für LieferantenAnteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die nicht über einen Verhaltenskodex für Lieferanten verfügen (zur Bekämpfung von unsicheren Arbeitsbedingungen, prekärer Beschäftigung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit)13,95 %Für die Investitionen lag über den Berichtszeitraum eine Datenabdeckung von 94,07 % vor. Dieser Indikator steht im Zusammenhang mit den Indikatoren der PAI-Gruppe „Soziales und Beschäftigung“. In dieser PAI-Gruppe werden vor allem Daten zu den Own Operations der investierten Unternehmen erhoben. Der hier gewählte Indikator adressiert zusätzlich die Value Chain der investierten Unternehmen.Für diesen Indikator wird durch regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen Transparenz hergestellt. Auf Basis dessen wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen, um zu evaluieren, ob und wenn ja, welche zukünftigen Maßnahmen zur Steuerung ergriffen werden können.

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umweltbelange-, Sozialbelange und die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Die Investitionen von Finanzprodukten können je nach zugrundeliegendem Basiswert zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts) führen, etwa wenn die Unternehmen, in die investiert wurde, Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzen.

Die Fürstlich Castell'sche Bank berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und hat begonnen, Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen festzulegen. Dies wurde am 31. März 2023 offiziell durch die Geschäftsführung der Fürstlich Castell´schen Bank beschlossen.

Im Moment findet die Berücksichtigung der Principle Adverse Impacts (PAIs) primär über Mindestausschlüsse statt, die nach Möglichkeit sowohl auf direkte als auch auf indirekte Investitionen angewandt werden sollen. Darüber hinaus wurde eine regelmäßige Datenerhebung und interne Auswertungen als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen initiiert. Aktuell findet keine aktive Steuerung der verbleibenden PAIs statt.

Sämtliche Daten, die für das Monitoring der Indikatoren verwendet werden, werden durch den Datenanbieter ISS ESG zugeliefert. Aufgrund der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäfte, ist die Fürstlich Castell'sche Bank auf die Zulieferung von externen Daten sowie die kontinuierliche Verbesserung der Datenqualität durch externe Datenanbieter angewiesen. In Bezug auf Datenlücken und mangelhafte Datenabdeckung tritt die Fürstlich Castell'sche Bank regelmäßig mit dem Datendienstleister ISS ESG in Kontakt, um Informationen darüber zu erhalten, wie die Abdeckung verbessert werden kann. Zusätzlich wurde in 2022 eine Evaluierung vorgenommen, ob der Einkauf eines weiteren Datenpakets eines anderen Anbieters die Abdeckung verbessern würde. Diese führte jedoch zu dem Ergebnis, dass sich keine signifikante Verbesserung der Datenabdeckung ergeben hätte und somit wurde von einem Einkauf abgesehen.

Die Fürstlich Castell'sche Bank hat einen Ansatz entwickelt, der zukünftig die Ambitionen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung bei der Erfassung von Nachhaltigkeitskriterien und den negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit ermöglichen soll.

Durch die Anwendung der sogenannten Mindestausschlüsse bei Investitionsentscheidungen in Finanzprodukten mit ökologisch oder sozialen Merkmalen, die im Berichtszeitraum den Großteil der Finanzprodukte ausmachte, sollen insbesondere die negativen Auswirkungen der PAIs gezielt verringert oder gar vermieden werden. Dafür wurden sowohl absolute Ausschlusskriterien (bei direkten Investitionen) als auch maximale Anlagequoten (für indirekte Investitionen) definiert. Die entsprechenden Finanzprodukte dürfen daher betroffene Finanzinstrumente nicht enthalten (direkte Investitionen) oder nur bis zu einer festgelegten Grenze (indirekte Investitionen). Indirekte Investitionen werden in diesem Prozess anhand von einer systematischen Durchsicht validiert. Die Einzelholdings der indirekten Investitionen werden monatlich mit Hilfe aktueller Daten des Anbieters Morningstar ermittelt, wodurch eine Überprüfung der Einzelholdings auf die Mindestausschlüsse anhand der Daten des Anbieter ISS ESG ermöglicht wird. Erreicht das gesamte Finanzprodukt im Rahmen dieser Prüfung eine positive Mindestquote von 80 % NAV (ohne Verstöße), gilt es als konform und qualifiziert sich für das Portfolio. Da dieser Prozess erst seit dem 1. August 2022 zur Anwendung kommt, konnten für die Monate Januar 2022 bis Juli 2022 jedoch keine Datensätze mit einer vollständigen Darstellung aller Investitionen auf Basis von Einzelholdings erzeugt werden und auch nicht in die Kalkulation von ISS ESG einbezogen werden, auf der die obenstehende Tabelle für die PAIs basiert. Dadurch die ist die Aussagekraft der Daten für den Berichtszeitraum noch eingeschränkt.

Zu den definierten Mindestausschlusskriterien zählen:

  • Umsatz mit Kohle (Abbau & Handel, Verstromung) > 10%
  • Umsatz mit Abbau von Ölsand > 5%
  • Umsatz mit arktischen Bohrungen > 5%
  • Umsatz mit Hydraulic Fracturing (Fracking) von Öl/Erdgas > 5%
  • Bestätigter Verstoß gegen UN Global Compact Prinzipien
  • Geächtete Waffensysteme
    Antipersonenminen, Atomwaffen, Streuwaffen, biologische und chemische Waffen [Definition gemäß dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition Oslo-Konvention“) sowie UN-Konventionen bzgl. biologischen (UN BWC) und chemischen Waffensystemen (UN CWC).], abgereichertes Uran, Atomwaffen außerhalb des Atomwaffensperrvertrags (NPT) und weiße Phosphormunition) involviert sind
  • Klassifizierung als „not free“ gem. Freedom House Index

Die Achtung der Mindestausschlüsse hat die Fürstlich Castell'sche Bank zum 1. August 2022 durch einen Investmentprozess etabliert. Die schriftliche Fixierung dieser Maßnahme wurde durch die Geschäftsleitung der Fürstlich Castell'schen Bank am 13. Januar 2023 beschlossen. Der Datenabruf der Portfoliodaten erfolgt über ISS ESG. Über die Anwendung der Mindestausschlüsse hinaus werden in Finanzprodukten mit ökologisch oder sozialen Merkmalen Positivlisten durch einen einheitlichen definierten Ansatz erstellt. Dabei durchlaufen die potenziellen Investitionen sowohl einen Sektor-Filter als auch einen Werte-Filter gefolgt von der Anwendung einer Best-in-class Rangliste. Die Ausschlusskriterien werden im Investmentprozess konsistent für direkte Investitionen umgesetzt, während für indirekte Investitionen entsprechende Anlagegrenzen definiert wurden.

Infolgedessen priorisiert die Fürstlich Castell'sche Bank ausgewählte Auswirkungen der wichtigsten Auswirkungen bei der Strategielegung. Hierfür wurden sogenannte Prioritäts-PAIs festgelegt, deren Entwicklung ausführlich betrachtet werden kann. Die Prioritäts-PAIs werden im Folgenden aufgezählt.

  • CO2-Fußabdruck
  • Engagement in Unternehmen im Bereich fossile Energien
  • Verstöße gegen UNGC-Grundsätze & OECD Guidelines für multinationale Unternehmen
  • Fehlende Prozesse und Compliance Mechanismen zur Einhaltung der UNGC
  • Engagement in umschritten Waffen (APM, Streubomben, chemische Waffen, biologische Waffen)
  • Klassifizierung als „not free“ gem. Freedom House Index

Die Einhaltung der Mindestausschlüsse wird durch die Abteilung Wertpapierabwicklung täglich kontrolliert. Verstöße werden unverzüglich durch die Wertpapierabwicklung an die Vermögensverwaltung gemeldet. Innerhalb von 30 Tagen müssen die entsprechenden Holdings liquidiert und aus dem Portfolio verkauft werden. Erfolgt keine Nachbesserung, wird eine entsprechende Meldung an die Geschäftsleitung der Fürstlich Castell'schen Bank abgegeben.

Bei den freiwillig ausgewählten PAIs hat sich die Fürstlich Castell'sche Bank dazu entschieden, folgende Indikatoren in Ihre Entscheidungen einzubeziehen:

  • Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Sinne des Übereinkommens von Paris
  • Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die nicht über einen Verhaltenscodex für Lieferanten verfügen

Damit soll einerseits ein Bewusstsein für die langfristige Reduzierung von CO2-Emissionen in den Portfolios erreicht werden und gleichzeitig die Möglichkeit für langfristige Zielsetzungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen geschaffen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit zur Bekämpfung von unsicheren Arbeitsbedingungen, prekärer Beschäftigung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit bei unseren Investitionen sowie zukünftige Zielsetzungen in diesem Bereich.

Weitere Zielsetzungen werden momentan im Rahmen eines Projektes geprüft. Auf der Grundlage der aktuell zur Verfügung stehenden Daten soll eine langfristige strategische Planung zur Vermeidung und zur Verringerung von nachteiligen Auswirkungen erstellt werden, die im Sinne unserer Werte und unserer Unternehmensstrategie in alle Entscheidungen integriert werden kann.

Die Gesamtverantwortung für die Berücksichtigung der wichtigsten PAIs obliegt der Geschäftsleitung der Fürstlich Castell'schen Bank. Die operative Verantwortung für die Berücksichtigung der PAIs und der Erstellung des PAI-Statements wurde von der Geschäftsleitung an das Sustainability Office übertragen. Die Berichtserstattung an die Geschäftsleitung erfolgt quartalsweise.

Die Stimmrechtsausübung ist nicht Teil der Finanzportfolioverwaltung, da die Kundinnen und Kunden die Eigentümer der investierten Vermögenswerte sind. Somit kann eine Mitwirkungspolitik über Stimmrechtsausübung gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG nicht Bestandteil der Steuerung von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit sein.

Die Fürstlich Castell'sche Bank ist seit April 2022 Unterzeichner der Principle for Responsible Investment (PRI) und hat sich damit freiwillig verpflichtet, die praktische Umsetzung der sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren umzusetzen. Mit der Integration dieser Fragestellungen in ihrer Investitionsentscheidungen soll ein besseres Verständnis für die Auswirkungen von Investitionstätigkeiten auf Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung geschaffen werden.

Durch die Integration des UN Global Contact in unseren Investmentprozess wird die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft gestärkt. Die Zielsetzung des UN Global Compact basiert dabei auf zehn universellen Prinzipien.

Die Methoden und Daten, die zur Messung der Einhaltung entsprechend verwendet werden, werden im Abschnitt „Beschreibung der Strategien“ weiter oben ausführlich beschrieben und daher in diesem Abschnitt nicht erneut ausgeführt.

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen findet die Erstanwendung über die Entwicklungen der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, ergriffene und geplante Maßnahmen, Ziele sowie weitere Angaben zum 30.06.2023 (aktualisiert 18.12.2023) für das Geschäftsjahr 2022 statt. Aus diesem Grund kann für das Geschäftsjahr 2022 noch kein historischer Vergleich gezogen werden. Dieser wird erst zum Stichtag 30.06.2024 über das Geschäftsjahr 2023 offengelegt.

Die Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG (LEI: 529900WQ56SLB1IPWX73), im Folgenden als Fürstlich Castell'sche Bank bezeichnet, berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren innerhalb der Anlageberatung.

Im Moment findet die Berücksichtigung der Principle Adverse Impacts (PAIs) primär über Mindestausschlüsse statt, die nach Möglichkeit sowohl auf direkte als auch auf indirekte Investitionsmöglichkeiten angewandt werden sollen.

Bei Einzeltiteln werden die Emittenten anhand der definierten Mindestausschlusskriterien gescreened und werden nur in der Anlageberatung zugelassen, wenn keine Verstöße vorliegen. Durch die Anwendung der sogenannten Mindestausschlüsse bei der Prüfung der zur Anlageberatung verwendeten Drittprodukte sollen insbesondere die negativen Auswirkungen der PAIs gezielt verringert oder gar vermieden werden.

Die definierten Mindestausschlusskriterien werden ebenfalls auf Drittproduktebene angewendet, indem eine Durchschau auf Einzelwertebene erfolgt. Analog dem Investmentprozess in der Vermögensverwaltung dürfen die Drittprodukte externer Produktpartner ebenfalls die positive Mindestquote von 80 % des NAV nicht unterschreiten.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Im Rahmen der Vergütungspolitik der Fürstlich Castell‘schen Bank wird sichergestellt, dass die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Sie begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art 24ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 zu unseren Vermögensverwaltungsstrategien

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Inka Winter

Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit

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