Guthaben sind als Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes entschädigungsfähig. Nähere Informationen können dem „Informationsbogen für den Einleger“ entnommen werden.
Dieser steht Ihnen hier zur Verfügung.
Pflichtinformationen
Gesetzliche Einlagensicherung
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Die Fürstlich Castell'sche Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Dadurch sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 15 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Fürstlich Castell'schen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichen Jahresabschlusses voll gesichert.
Die derzeitige Sicherungsgrenze nach § 6 Abs. 1 des Status des Einlagensicherungsfonds beträgt
12.089.000,00 EUR je Kunde.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bankenverband.de. Diesem Schutz unterliegen nicht die Inhaberschuldverschreibungen der Bank.
Eine Anfrage der aktuellen Grenzen kann unter https://einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze/ gestellt werden.
Informationen
Das Statut dieser Sicherungseinrichtung ist vor kurzem angepasst worden. So wird die Sicherungsgrenze beginnend zum 1. Januar 2015 in drei Schritten über einen Zeitraum von 10 Jahren abgesenkt. Entsprechend der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 23a KWG passen wir die Regelung zum Einlagensicherungsfonds in Nummer 20 Absatz 1 unserer AGBs mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 an. Der genaue Wortlaut der Anpassung ist nachstehend abgedruckt.
20 Einlagensicherungsfonds
(1) Schutzumfang
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
Hinweisgebersystem
Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen, die unser Unternehmen gefährden. Eventuell scheuen Sie sich aber, diese Informationen persönlich weiterzugeben.
Die Fürstlich Castell'sche Bank bietet ein Hinweisgebersystem, an das sich sowohl Mitarbeiter als auch Dritte (z.B. Kunden, Lieferanten, externe Berater) wenden können, wenn sich vermutetes Fehlverhalten, potenzielle Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften oder illegale Handlungen bei einem begründeten Verdacht ergeben, die zu Vermögens- oder Reputationsschäden der Fürstlich Castell'schen Bank führen können.
Das Verfahren gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter. Wenn Sie es wünschen, bleiben Sie vollkommen anonym. Durch Ihren Hinweis leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um Vermögens- und Reputationsschäden aufzudecken und damit zu vermeiden. Aufgrund der Nutzung des Hinweisgebersystems hat der Hinweisgeber keine Vergeltungsmaßnahmen zu befürchten, ausgenommen bei nachweisbar vorsätzlichem Missbrauch des Hinweisgebersystems.
Melden Sie sich gerne, wenn Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint. Wir gehen jedem Hinweis nach.
Sie können sich auch über weitere Möglichkeiten vertraulich an unsere interne Meldestelle oder den externen Ombudsmann wenden.
- Elektronisches BKMS-Hinweisgebersystem: https://www.bkms-system.com/castell-bank
- E-Mail: whistleblowing@castell-bank.de
- Brief:
Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG
Abteilung Compliance
- persönlich / vertraulich -
Marktplatz 1
97070 Würzburg
- Unser externer Ombudsmann: Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: 030 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de